Die Firma
SuperComm Data Marketing GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer
Sven Nobereit,
wurde im Februar 2010 vom Amtsgericht Bonn zur Zahlung einer geforderten Vertragsstrafe verurteilt Die Rechtskräfigkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde bestätigt. Das Landgericht Bonn hat die Berufung nach Rücknahme durch die Beklagte
Supercomm Data Marketing GmbH - Sven Nobereit
zurückgewiesen. Seit dem 01.06.2010 ist das Urteil rechtskräftig.
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SuperComm Data Marketing GmbH
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