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Antassia (top-of-software.de) rechtskräftig verurteilt
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Antassia GmbH Historie
Januar/Februar 2010 Antassia GmbH, GF Alexander Varin, sendet Forderungs E-Mails an maier.de unter Angabe falscher, wenn nicht sogar gefälschter E-Mail Adressen und berühmt sich unberechtigter Ansprüche. 07.02.2010 Antassia GmbH erhält meine Abmahnung wegen unverlangter Werbe E-Mails an meine Domain maier.de. Da ich mit der Antassia GmbH niemals eine Geschäftsbeziehung und mich niemals auf top-opf-software.de angemeldet hatte, konnten die Antassia E-Mails folgerichtig nur unverlangte Werbe E-Mails darstellen, also SPAM.. Forderungbetrag je Wiederholung unverlangter Mail: € 500,-. ![]() 10.02.2010 Trotz (oder gerade wegen?) meiner Aufforderung zur Unterlassung E-Mail Sendungen jeglich Art sendet Antassia völlig munter (und völlig hirnbefreit?) weiter neue E-Mails mit Rechnungen, Mahnungen und völlig hirnbefreiten Drohungen. 18.02.2010 Antassia GmbH hat sich folgerichtig die anwaltliche Abmahnung redlich verdient und heute bekommen: wegen unverlangter Werbe E-Mails (=SPAM) und Verstoß gegen das UWG. Forderungbetrag je Wiederholung unverlangter Mail nun: € 2.500,-. ![]() Fristablauf zur Unterwerfung war der 25.02.2010. 01.03.2010 Antassia GmbH hat sich nicht unterworfen. Rechtsanwalt Walter Zuleger hat deswegen den Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Mainz eingereicht. 03.03.2010 Das Langericht Mainz hat die einstweilige Verfügung gegen Antassia GmbH erlassen. Ordnungsgeld für jede Wiederholung unverlangter E-Mail: bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft. In der einstweiligen Verfügung hat sich ein sprachlicher Fehler eingeschlichen, der vom Landgericht Mainz am 29.03.2010 korrigiert wurde. ![]() 31.03.2010 RA Syndikus hat für die Antassia GmbH die Abschlusserklärung abgegeben. . ![]() Antassia GmbH ist
rechtskräftig verurteilt! |